Kfz-Transport

Sicherheit mit Meyra-Rollstühlen, auch beim Behindertentransport

Einleitung

Diese Seite soll Ihnen einen Überblick über die Maßnahmen geben, die getroffen werden müssen, damit eine in einem Rollstuhl* sitzende Person möglichst gefahrlos in einem Transportfahrzeug befördert werden kann. Die im Kapitel (Für den Behindertentransport zugelassene Rollstühle) aufgeführten Rollstühle sind unter Einhaltung nationaler und internationaler Normen mit speziellen Sicherungselementen entwickelt worden, die die Sicherheit der Rollstuhlbenutzer während des Transports und während eines Frontalunfalls verbessern.

Weitere Hinweise zum Personentransport in einem Rollstuhl finden Sie der Bedienungsanleitung und in den Sicherheits- und allgemeinen Handhabungshinweisen die jedem Rollstuhl beiliegen.


Sicherheitshinweise

  • Wir empfehlen die Nutzung eines Rollstuhles als Sitz für den Transport in einem Fahrzeug nicht.
  • Wenn und wann immer es möglich ist, sollten die im Transportfahrzeug installierten Sitze und die dazugehörigen Sicherheitssysteme benutzt werden.
  • Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für körperliche Beeinträchtigungen der Benutzer unserer Produkte für den Fall eines Verkehrsunfalls.
  • Sicherheits- und Rückhaltesysteme können auch bei korrekter Verwendung Verletzungsrisiken nur minimieren jedoch in keinem Fall gänzlich ausschließen.
  • Die Sicherheit der beförderten Person im Rollstuhl ist in erheblichem Umfang von der für den Transport verantwortlichen Person abhängig. Stellen Sie sicher, dass diese entsprechend geschult und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut ist und diese auch berücksichtigt. Insbesondere sollte diese Person über die möglichen Risiken aufgeklärt sein.
  • Benutzen Sie niemals Transportmittel, die nicht für die Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Personen zugelassen sind.
  • Damit ein Rollstuhl als Fahrzeugsitz verwendet werden kann, muss er über spezielle Verankerungspunkte verfügen. – Nur so kann der Rollstuhl wirkungsvoll im Transportfahrzeug gesichert werden. Diese Verankerungspunkte können in einigen Ländern nicht zum Standardlieferumfang des Rollstuhles gehören; in diesem Fall können sie aber optional über uns bezogen werden.
  • Sichern Sie Ihren Rollstuhl so, dass bei Auftreten gefährlicher Fahrmanöver des Transportfahrzeuges eine Unfallgefahr durch ihren Rollstuhl ausgeschlossen ist.
  • Veränderungen am Rollstuhl und insbesondere an den Verankerungspunkten dürfen nicht erfolgen.
  • Der Rollstuhl ist gemäß der Bedienungsanleitung des Herstellers des 4-Punkt- Verankerungssystems zu sichern.
  • Es dürfen nur 4-Punkt-Verankerungssysteme gemäß ISO 10542-2 verwendet werden.
  • Für die fachgerechte Sicherung des Rollstuhles in dem Transportfahrzeug hat der Fahrer des BTW"s bzw. die Begleitperson zu sorgen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Abspannvorrichtungen bei einem Unfall nicht durch Bauteile des Rollstuhles gelockert oder gelöst werden können.
  • Ein Unfall des BTW"s kann den Rollstuhl in seiner Struktur beschädigen. Rollstühle, die während dieses Ereignisses transportiert wurden, müssen vor der weiteren Benutzung von einer Fachwerkstatt überprüft werden.

Transportsicherung

Sowie sich der Rollstuhl im Transportfahrzeug befindet, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Elektrische Sicherheit herstellen (bei Elektrofahrzeugen).
    1. Hierzu sind die Vorschriften des jeweiligen Transportunternehmens einzuhalten. – Elektrofahrzeug ausschalten. – Auf Fahrbetrieb umschalten (Antrieb einkuppeln).
  2. Demontierte Teile vom Rollstuhl sicher und geschützt verstauen.
  3. Mit Spanngurten den Rollstuhl sichern.
    1. Die Spanngurte nur an den dafür vorgesehenen Bauteilen des Transportfahrzeuges sowie des Rollstuhles befestigen.
    2. Die Verankerungspunkte (4) Ihres Rollstuhles sind jeweils mit dem Symbol (1) gekennzeichnet.
    3. Die Position dieser Verankerungspunkte entnehmen Sie der Bedienungsanleitung Ihres Rollstuhles.
    4. Die Gurte des Verankerungssystems müssen in dem schraffierten Winkelbereich zum Fahrzeugboden montiert werden (2) (3). Dabei sind größere Winkel zu bevorzugen.

Achtung: ! Nur zugelassene Befestigungsmittel verwenden! Geeignete Halterungen sind in der Betriebsanleitung des Transportfahrzeuges beschrieben.


Personenbeförderung im Behindertentransportkraftwagen (BTW)

Wenn der Transport einer im Elektrofahrzeug sitzenden Person unumgänglich ist, so muss der Rollstuhl der ISO 7176-19 entsprechen.

Den Rollstuhl als Fahrzeugsitz benutzen

Ob Ihr individueller Rollstuhl als Sitz zum Transport in BTW"s freigegeben ist, entnehmen Sie dem Typenschild Ihres Rollstuhles. Wenn Ihr Rollstuhl die Anforderungen der ISO 7176-19 in Verbindung mit einem 4-Punkt-Verankerungssytem gemäß ISO 10542 erfüllt, gelten nachfolgende Absätze

  • Der Rollstuhl wurde einem Aufpralltest unterzogen, wobei er in Fahrtrichtung des transportierenden Fahrzeuges verankert war.
  • Andere Konfigurationen wurden nicht getestet.
  • Die Prüfpuppe war mit Becken- und Oberkörpersicherheitsgurten gesichert.
  • Beide Sicherheitsgurttypen sollten verwendet werden, um das Risiko von Verletzungen am Kopf bzw. Oberkörper zu minimieren.

Sicherheitshinweise

  • Der Rollstuhl muss mit wartungsfreien Batterien ausgestattet sein (bei Elektrofahrzeugen).

Achtung:! Es sind Haken des Befestigungssystems entsprechend der Norm ISO 10542-2 zu verwenden!

  • Den Rollstuhl nur in Fahrtrichtung transportieren.
  • Die Erreichbarkeit des Abstellplatzes zur Rollstuhlsicherung hängt im Wesentlichen von den Rollstuhlabmessungen und dem Wendebereich Ihres Rollstuhls ab. Mit kleineren (kompakteren) Rollstühlen lässt sich der Abstellplatz zur Rollstuhlsicherung leichter erreichen.
  • Siehe hierzu Technische Daten in der Bedienungsanleitung Ihres Rollstuhles

Sicherung des Benutzers im Rollstuhl

Der eventuell am Rollstuhl vorhandene Haltegurt ersetzt keinen fahrzeugverbundenen Sicherheitsgurt.

Achtung: ! Es sind nach ECE 16 geprüfte Sicherheitsgurte zu verwenden. !

  • Winkelverstellbare Rückenlehnen sind senkrecht zu stellen.
  • Gekantelte Sitze sind waagerecht zu stellen.
  • Höhenverstellbare Sitze sind in die Grundposition zu stellen.
  • Höhen- / winkelverstellbare Beinstützen sind in die Grundposition zu stellen.
  • Nicht getestete Ausstattungsvarianten, wie z. B. Sondersteuerungen oder Therapietisch können das Verletzungsrisiko erhöhen und sind wie auch abnehmbare Zubehörteile aus dem Gefahrenbereich zu entfernen und sicher zu verstauen.
  • Sicherheitsgurte müssen eng am Körper des Benutzers anliegen. Sie dürfen nicht über Armlehnen oder Antriebsräder geführt werden (1).
  • Sicherheitsgurte sollen so stramm wie möglich gezogen werden, ohne dass sich der Benutzer unbehaglich fühlt.
  • Sicherheitsgurte dürfen nicht verdreht angelegt werden.
  • Der Becken- und Schrägschultergurt sollte ungehindert und nicht zu locker im Bereich zwischen Becken und Oberschenkel des Benutzers anliegen (2).
  • Stellen Sie sicher, dass keine Gegenstände unter dem Gurtband eingeklemmt sind! – So vermeiden Sie schmerzhafte Druckstellen.
  • Der im Transportfahrzeug eingebaute Dreipunkt-/Schultergurt sollte wie in [3] dargestellt angelegt werden. – Dabei stellt die Linie (A) die Mittelinie des Körpers und die Position (B) die Mitte des Sternums (Brustbein) dar.
  • Die Gurte des Personensicherungssystems müssen in dem schraffierten Winkelbereich zum Fahrzeugboden montiert werden (4) (5). Dabei sind größere Winkel zu bevorzugen.
  • Die evtl. am Rollstuhl vorhandene Kopfstütze dient nur zur Unterstützung der Kopfhaltung, nicht zur Transportsicherung. Deshalb ist eine BTW-feste Kopfstütze erforderlich!

Bezugsquellen für Verankerungssets

Verankerungssets für den Behindertentransport können u.a. bezogen werden von:

Fa. AMF-Bruns
Apener Maschinenbau & Förderanlagen
Gustav Bruns GmbH & Co.KG
Hauptstraße 101
D-26689 Apen

Tel.: +49 4489 727101
E-Mail: www.amf-bruns.de


Freiraum

Um den Rollstuhlbenutzer herum muss ein ausreichender Freiraum eingehalten werden. Dieser muss nach vorne 650 mm bei der Verwendung von Schulter- und Beckengurt (was dringend empfohlen wird) und 950 mm bei der ausschließlichen Verwendung eines Beckengurtes sein. Der hintere Freiraum muss 400 mm betragen. Nach oben muss der Freiraum 1200 mm für eine kleine weibliche Erwachsene und 1550 mm für einen großen männlichen Erwachsenen betragen.


Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln

Abstellplatz

Der zum Abstellen vorgesehene Platz muss der EG-Richtlinie 2001/85/EG entsprechen:

Benutzerhinweise

Stellen Sie ihren Rollstuhl entgegen der Fahrtrichtung auf dem ausgewiesenen Platz ab. Der Rollstuhl ist so zu platzieren, dass sich die Rückenlehne an der Abstellplatzbegrenzung abstützen kann. Eine Seite des Rollstuhles muss zusätzlich an einer weiteren Abstellplatzbegrenzung anliegen, so dass der Rollstuhl im Fall eines Unfalls nicht verrutschen kann. Falls vorhanden, ist die Feststellbremse zu aktivieren.


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